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Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines nichthaltenden Sicherungseigentümers
OLG Köln, AZ: 15 U 201/20, 14.12.2020
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Mit Blick auf die hohen Sorgfaltsanforderungen aus § 9 Abs. 5 StVO ist im Grundsatz von einem Anscheinsbeweis dahingehend auszugehen, dass derjenige, der sich im zeitlich-örtlichen Zusammenhang eines Unfallereignisses in einer Rückwärtsfahrt befand, den Unfall schuldhaft zumindest mitverursacht hat.

Ein atypischer Fall ist nicht allein daraus abzuleiten, dass zwei Fahrzeuge zurücksetzen.

Bei einem nichthaltenden Sicherungseigentümer ist ein deliktischer Anspruch weder durch eine Anrechnung der Betriebsgefahr noch durch ein Mitverschulden des Fahrers zu kürzen, da die §§ 9, 17 StVG und § 254 BGB nicht greifen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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