Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Berücksichtigung der mitschuldigen Beteiligung der Person, die tatsächlich die Kontrolle über das beschädigte Fahrzeug ausübt.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 257/63, 30.03.1965
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die über BGB § 254 hinausgehende Bestimmung des StVG § 9, daß sich der Verletzte auch das Verschulden desjenigen zurechnen lassen muß, der die tatsächliche Gewalt über die beschädigte Sache ausübt, gilt nur im Bereich der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.

Soweit der Schädiger (auch) nach den allgemeinen Vorschriften haftet, ist BGB § 254 unmittelbar und ohne die in StVG § 9 bestimmte Erweiterung anzuwenden.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: verkehr Verkehrsrecht straße Unfall Kollision auto wagen Pkw Kfz stoßen Zusammenstoß Zusammenstoß Reparatur Werkstatt Abrechnung Rechnung bezahlen Versicherung Kasko Vollkasko Haftpflicht aufkommen schuld mitverschulden teilschuld beide andere Fahrer streifen gestreift zerstört verunfallt Schadensersatz schaden