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Beschlusskompetenz für eine Gebrauchsregelung zur Hundehaltung in einer WEG
AG Würzburg, AZ: 30 C 1598/14 WEG, 16.12.2014
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Die Beschlusskompetenz für eine Gebrauchsregelung zur Hundehaltung folgt aus § 15 Abs. 2 WEG.

Ein generelles Verbot der Hundehaltung können die Wohnungseigentümer nur durch Vereinbarung oder bestandskräftigen Beschluss begründen (BGH, 4. Mai 1995, V ZB 5/95, ZMR 1995, 416).

§ 15 Abs. 2 WEG eröffnet ein weites Ermessen der Eigentümer, er deckt aber nur eine Gebrauchsbeschränkung, kein Verbot.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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