Detailansicht Urteil
Untersagung der Haltung eines zweiten Hundes in einer Mietwohnung
LG Berlin I, AZ: 66 S 310/19, 24.01.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hanau, AZ: 8 T 29/20, 28.12.2020
-
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 23 C 158/19, 31.10.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 329/11, 22.01.2013
-
LG Hildesheim, AZ: 7 S 4/06, 28.02.2006
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 10/92, 20.01.1993
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Hunde Haustier Beschluss Mehrheitsbeschluss Eigentümer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Verwalter verwaltung Versammlung Beschluss Beschwerde Hausordnung WEG Hundehaltung Katze Katzen Haustiere Beeinträchtigung Lärm dreck anfechten Anfechtung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Sondereigentümer Tierhaltung halten von Tieren Tiere Kompetenz beschließen recht wirksam erlaubt möglich verhältnismäßig konkret vergangenheit Belästigung belästig andere Miteigentümer gesund Gesundheit einschränken Einschränkung leine Alleinen nicht frei herzulaufen unangeleint Grundstück Gebäude Flur treppenhaus grundsätzlich generell generelles komplett Mehrheit Mehrheitsbeschluss einstimmig neue Sachlage wirksam nichtig Anfechtung unterblieben Frist versäumt bellen stören Bautzen urinieren Geschäft tot kacke scheiße Balkon verrichten ausscheiden Sachsubstanz Gebäude kratzen heulen fiepen
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Treppenlift Arzthaftung Teilungserklärung Wirtschaftsplan Garage Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Schimmel Tierhaltung Wohnungseigentümer Sondereigentum Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Makler Veränderung Protokoll Einstimmigkeit Beirat Abschleppen Miete Kurioses Nachbarrecht Jahresabrechnung Abmahnung Organisationsbeschluss Beschluss Kündigung Verwalter Gegenabmahnung Mietminderung Anfechtungsklage Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!