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Anspruch des Mieters auf Zustimmung zum Einbau eines Treppenlifts gegen Vermieter als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, § 554 a BGB
LG Essen, AZ: 15 S 189/10, 24.08.2010
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Ein Mieter, der auf einen Treppenlift angewiesen ist, hat vorbehaltlich bauordnungsrechtlicher Vorschriften einen Anspruch auf Zustimmung gegen den Vermieter. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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