Detailansicht Urteil
Zur Änderung der Kostenverteilung und zur Begründung neuer Kostenlasten nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG n.F.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 81/23, 22.03.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 133/22, 12.10.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/22, 31.05.2023
-
AG Bonn, AZ: 211 C 28/22, 30.03.2023
-
AG Neuss, AZ: 82 C 2432/21, 13.05.2022
-
LG Itzehoe, AZ: 11 S 68/20, 01.04.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Zu den Grenzen der Auferlegung neuer Kosten auf einzelne Wohnungseigentümer; § 16 WEG
- Zur Änderung der Kostenverteilung von Instandesetzungsmassnahmen (hier: Fenster); § 16 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Abschleppen Treppenlift Wirtschaftsplan Kündigung Anfechtungsklage Kurioses Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Protokoll Gegenabmahnung Verkehrsunfall Makler Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Veränderung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Schimmel Nutzungsentschädigung Verwalter Teilungserklärung Tierhaltung Wurzeln Garage Mietminderung Miete Abmahnung Einstimmigkeit Beirat Organisationsbeschluss Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
