Detailansicht Urteil
Protokollierungsklausel gilt nicht, wenn nur ein Eigentümer an der Versammlung teilnimmt
AG Bottrop, AZ: 20 C 36/23, 09.08.2024
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 35/16, 16.08.2016
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 24/14, 16.10.2014
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 40/12, 28.12.2012
-
LG Saarbrücken, AZ: 5 S 7/10, 27.10.2010
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Makler Tierhaltung Treppenlift Veränderung Eigentümerversammlung Telefonwerbung Kurioses Sondereigentum Verkehrsunfall Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Abschleppen Eigenbedarfskündigung Kündigung Abmahnung Garage Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Beschluss Anfechtungsklage Beirat Wurzeln Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Protokoll Verwalter Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Arzthaftung Schimmel Mietminderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!