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Exotische Haustiere müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.
LG Essen, AZ: 1 S 497/90, 21.12.1990
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Kommentar von std. iur. Anna Theis :
Das Urteil ist sehr zu begrüßen, denn Schlangen, Spinnen etc. sind keine Tiere, die man üblicherweise hält und die auch Angst und Ekel bei Mitmietern auslösen können. Dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss, ist daher nur rechtens.
Verbundene Urteile
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LG Köln, AZ: 6 S 269/09, 04.02.2010
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 340/06, 14.07.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von std. iur. Anna Theis
Keywords: Miete Mieter Vermieter Haustiere Hund Katze Ratten Schlangen Reptilien Spinnen Eidechsen Insekten Haustierhaltung Haltung Mietvertrag Klausel Haustierhaltung 550 BGB Exoten exotische Ekel Ekelgefühl Tiere Tierhaltung
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