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Herausgabeanspruch eines Wohnungseigentümers unterliegt nicht der Verwirkung; §§ 242, 985, 912 BGB; 14, 22 WEG
LG München I, AZ: 36 S 23656/12, 12.09.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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