Detailansicht Urteil
Zu den Grenzen der Vergemeinschaftung von Individualansprüchen bei baulichen Veränderungen; §§ 10 Abs. 4, 10 Abs. 6 S. 3, 14 Nr. 1, 22 Abs. 1, 23 WEG
AG Reutlingen, AZ: 9 C 1614/12, 22.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Reutlingen ist begrüßenswert, als ein Gericht endlich einmal die Grenzen des "Ansichziehens" von Rechten durch die Eigentümergemeinschaft gem. § 10 Abs. 6 S. 3 WEG aufzeigt und insbesondere bei individualrechtlichen Ansprüchen aus § 22 WEG dem einzelnen Wohnungseigentümer seine rechtspositionen stärkt. Die Entscheidung entspricht aber in dieser Deutlichkeit nicht der herrschenden Rechtsprechung, die einen Verlust der Durchsetzung der Individualrechte eines Wohnungseigentümers aufgrund der Vergemeinschaftung von Ansprüchen nur bei Missbrauch durch den Verband im konkreten Einzelfall verneint.
Verbundene Urteile
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 79/11, 02.05.2012
-
LG München I, AZ: 36 S 1580/11, 31.03.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 130/09, 04.03.2010
-
OLG Hamm, AZ: 15 Wx 15/09, 05.11.2009
-
OLG München, AZ: 32 Wx 111/07, 16.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche veränderung Zustimmungspflichtige 22 WEG Rechtsanwalt Frank Dohrmann Vergemeinschaftung an sich ziehen Rechtsverfolgung Prozessführungsbefugnis Bottrop UnterlaSsungsanspruch beseitungsanspruch Individualanspruch rechte einzelner Wohnunsgeigentümer bauliche veränderung Beeinträchtigung
Ähnliche Urteile
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Zu baulichen Veränderungen (Kamera, Gartenlaube, Versorgungsleitung) am Gemeinschaftseigentums durch einen Wohnungseigentümers ohne Gestattung der Gemeinschaft; § 20 WEG
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Wurzeln Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Telefonwerbung Beirat Verwalter Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Makler Einstimmigkeit Eigenbedarfskündigung Protokoll Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Treppenlift Verwaltungsbeirat Kurioses Jahresabrechnung Abschleppen Tierhaltung Mietminderung Teilungserklärung Schimmel Anfechtungsklage Garage Veränderung Sondereigentum Verkehrsunfall Arzthaftung Abmahnung Miete Beschluss Nutzungsentschädigung Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
