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Zur Verweisung einer fristwahrenden Berufung bei unklarer Rechtslage über das zuständige Berufungsgericht; §§ 72 Abs. 2 Satz 1 GVG, 43 Nr. 1 WEG, 281 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 67/09, 10.12.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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