Detailansicht Urteil
Keine Haftung des Bauherrn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für Schaden eines Bauarbeiters außerhalb der Arbeitszeiten; § 823 BGB
OLG Koblenz, AZ: 5 U 1090/13, 05.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 11 W 15/14, 21.02.2014
-
OLG Stuttgart, AZ: 5 U 37/13, 19.07.2013
-
OLG München, AZ: 1 U 3409/11, 16.02.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baustelle Bauherr Rohbau Sturz verletzung Verletzen Schadenersatz Schadensersatz Unfall Arbeitsunfall Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Bauarbeiter Handwerker Absicherung Baustelle Verkehrsicherungpflicht
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Organisationsbeschluss Treppenlift Miete Mietminderung Makler Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Nachbarrecht Anfechtungsklage Arzthaftung Wohnungseigentümer Schimmel Gegenabmahnung Kündigung Beschluss Garage Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Teilungserklärung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Beirat Telefonwerbung Tierhaltung Jahresabrechnung Wurzeln Abmahnung Verwalter Wirtschaftsplan Protokoll Verwaltungsbeirat Kurioses Einstimmigkeit Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!