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Keine Haftung des Bauherrn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten für Schaden eines Bauarbeiters außerhalb der Arbeitszeiten; § 823 BGB
OLG Koblenz, AZ: 5 U 1090/13, 05.03.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baustelle Bauherr Rohbau Sturz verletzung Verletzen Schadenersatz Schadensersatz Unfall Arbeitsunfall Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Bauarbeiter Handwerker Absicherung Baustelle Verkehrsicherungpflicht
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