Detailansicht Urteil
Zur Erstattung von außergerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Inanspruchnahme; §§ 280, 311, 677ff, 823 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 224/05, 12.12.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 65 S 233/13, 11.06.2014
-
OLG Hamm, AZ: I-25 W 287/12, 12.03.2013
-
OLG Hamm, AZ: 4 U 149/09, 03.12.2009
-
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 175/05, 12.12.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwaltskosten Rechtsanwaltsgebühren Kostenerstattungsanspruch Frank Dohrmann Bottrop getta
Ähnliche Urteile
- Umzugskosten im Rahmen von Schadenersatzansprüchen wegen Körperverletzung und Bedrohung
- Autobahnunfall aufgrund eines Spurwechsels einerseits und weit über der Richtgeschwindigkeit liegender Ausgangsgeschwindigkeit andererseits
- Begründet bereits das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn eine Mithaftung?
- Schadensersatzanspruch des Kraftfahrzeugführers ohne Haltereigenschaft gegen den Unfallgegner
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Beirat Nachbarrecht Tierhaltung Jahresabrechnung Sondereigentum Einstimmigkeit Mietminderung Arzthaftung Eigentümerversammlung Wurzeln Telefonwerbung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Treppenlift Teilungserklärung Garage Makler Verwaltungsbeirat Abmahnung Kündigung Veränderung Miete Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Protokoll Kurioses Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Verwalter Schimmel Abschleppen Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
