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Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung wegen zuviel gezahlter Wohngeldvorschüsse; §§ 28 WEG; 812 BGB
LG München I, AZ: 1 S 11673/13, 09.08.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümerversammlung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Sonderumlage Anfechtungsklage unwirksamkeit Sonderrechtsnachfolger Abrechnungsspitze
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Denn die Abrechnungsspitze kommt bei einer Gutschrift dem Erwerber zugute. Der Alteigentümer hat keine Möglichkeit, die Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen und der Erwerber ist nicht verpflichtet, ohne entsprechende Vereinbarung eine Rückerstattung zuviel gezahlter Hausgelder an den veräußerer weiterzuleiten.