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Wohnungseigentümer kann Gebäudeversicherung der WEG-Gemeinschaft direkt in Anspruch nehmen
AG Bottrop, AZ: 8 C 155/13, 29.07.2015
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Versicherungen versuchen immer wieder, Schäden nicht zu regulieren, wenn die Gemeinschaft bzw. der Verwalter untätig bleibt und ein Eigentümer versucht, seinen Schaden selber zu regulieren. Die Entscheidung des AG Bottrop entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung. Sie zeigt eine weitere Besonderheit im WEG-Recht zu den sonstigen Versicherungsverhältnissen auf und spaltet die unterschiedlichen Auffassungen von Wohnungseigentumsrechtler und Versicherungsrechtler, dass ein Wohnungseigentümer gegen die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft einen direkten Anspruch auf Regulierung des ihm entstandenen Schadens besitzt.
Verbundene Urteile
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 29/16, 16.09.2016
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AG Oberhausen, AZ: 34 C 110/13, 08.07.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/12, 25.10.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Missachtung des Beschwerdevorbringens gegen eine Kostenentscheidung; Art 103 GG
- Ist-Jahresabrechnung ist nichtig; Keine Einstellung von Hausgeldrückständen des Vorjahres in der Abrechnung; Handwerksrechnungen sind unabhängig vom Verschulden eines Eigentümers auf alle Eigentümer umzulegen
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