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Zustimmung zur baulichen Veränderung zwecks Schaffung der Barrierefreiheit nur bei hinreichend bestimmten Antrag; §§ 21 Abs. 8, 22 Abs. 1 WEG, 554a BGB
LG Bremen, AZ: 4 S 250/15, 07.10.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Behinderung Behinderter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bauliche veränderung Zustimmung Unbestimmtheit nichtigkeit
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