Detailansicht Urteil
Zur Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage zu anderen Zwecken als der Instandhaltung; §§ 21, 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/13, 16.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 63/16, 21.12.2016
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 133/13, 26.11.2013
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 63/12, 14.02.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Instandsetzungsrücklage Entnahme Zweckwidirgkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Änderung der Kostenverteilung der Erhaltungsrücklage nach § 16 Abs. 2 WEG zulässig / Zu den Grenzen eines wirksamen "Befüllungsbeschlussel"
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
- Instandhaltungsrücklage kann teilweise in eines Liquiditätsrücklage umgewidmet werden; §§ 19, 28 WEG
- Keine Reduzierung der Rücklage bei nicht ausreichender Deckung; §§ 19 Abs. 1, 2 Nr. 4, 29 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Makler Einstimmigkeit Verwalter Tierhaltung Protokoll Abmahnung Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Gegenabmahnung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Treppenlift Teilungserklärung Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Wurzeln Wohnungseigentümer Miete Mietminderung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Beirat Abschleppen Organisationsbeschluss Sondereigentum Beschluss Kündigung Veränderung Telefonwerbung Schimmel Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
