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Verlustmeldung von Reisepässen stellt keine "höhere Gewalt" dar, § 651j BGB
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 5 S 9724/14, 27.11.2015
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Keywords: höhere Gewalt Naturkatastrophen kein Reisepass weg Ausweis Pass Ausreise Flug Flughafen Flugzeug Ausland Urlaub Pauschalreise
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