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Änderung der BGH-Rechtsprechung: Vergemeinschaftungsbeschluss kann nichtig sein; §§ 10 Abs. 6, 14, 22 WEG; 1004 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 328/17, 26.10.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Insbesondere ist die Klage eines Wohnungseigentümers nach dem Beschluss zur Vergemeinschaftung jetzt nicht mehr als unzulässig abzuweisen, sondern das Verfahren muss ausgesetzt werden, bis geklärt ist, ob der von der Gemeinschaft an sich gezogene Anspruch auch tatsächlich durchgesetzt wurde.