Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wie kommt ein Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient regelmäßig zustande?
OLG Brandenburg, AZ: 12 U 100/20, 17.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Behandlungsvertrag gem. den §§ 630a ff. BGB kommt konkludent zustande, wenn der Patient sich in die Praxis des Arztes begibt und dieser die zahnärztliche Behandlung übernimmt.

Der Zahnarzt verspricht regelmäßig nur eine den allgemeinen Grundsätzen der zahnärztlichen Wissenschaft entsprechende Behandlung, nicht aber ein von der körperlichen und seelischen Verfassung des Patienten abhängendes Gelingen.

Nach § 628 Abs. 1 S. 2 zweite Alternative BGB steht dem Dienstverpflichteten, wenn er durch sein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Dienstberechtigten veranlasst hat, kein Vergütungsanspruch zu, soweit seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Dienstberechtigten kein Interesse mehr haben. Ein vertragswidriges Verhalten im Sinne dieser Vorschrift setzt einen schuldhaften, nicht nur geringfügigen Vertragsverstoß voraus. Ein solches vertragswidriges Verhalten kann auch ein zahnärztlicher Behandlungsfehler sein.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Zahnarzt Vergütungsanspruch Behandlungsfehler zahnärztliche Behandlung Unterkieferprothese Oberkieferprothese Oberkiefer Nachbesserungsarbeiten Facialisparese Zahlungsfrist Zuvielforderung Verbraucher Zahlungsverweigerung