Detailansicht Urteil
Verwalter wird Untreue vorgeworfen - Er muss dem Wohnungseigentümer dennoch Einsicht in die Belege gewähren
LG Dortmund, AZ: 1 S 34/20, 07.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/16, 11.08.2017
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 13/14, 20.06.2016
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 85/13, 16.12.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
-
OLG München, AZ: 32 Wx 177/06, 09.03.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Einsichtsrecht Belegprüfung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Organisationsbeschluss Kurioses Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Makler Mietminderung Jahresabrechnung Treppenlift Verwalter Tierhaltung Beirat Schimmel Kündigung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Abschleppen Veränderung Anfechtungsklage Protokoll Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Miete Einstimmigkeit Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Beschluss Wurzeln Garage Teilungserklärung Abmahnung Arzthaftung Wirtschaftsplan Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!