Detailansicht Urteil
NSU-Prozess: Zschäpes Anhörungsrüge ohne Erfolg
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 441/20, 12.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OVG Münster, AZ: 8 B 629/19, 14.11.2019
-
LAG Hannover, AZ: 13 Sa 371/18, 21.03.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: 3 StR 521/12, 04.04.2013
-
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 705/08, 24.09.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: NSU Prozess Anhörungsrüge Beate Zschäpe Anwesenheit am Tatort; Ausführungsstadium; Vorbereitungshandlungen; Planung; legendierende Maßnahmen; psychische Unterstützung; Förderung der ideologischen Ziele der Vereinigung); Beweiswürdigung; Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit).
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Schimmel Beirat Treppenlift Miete Kurioses Verwalter Protokoll Wohnungseigentümer Beschluss Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Wurzeln Teilungserklärung Garage Einstimmigkeit Abschleppen Veränderung Jahresabrechnung Verkehrsunfall Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Telefonwerbung Makler Gegenabmahnung Abmahnung Kündigung Nutzungsentschädigung Tierhaltung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
