Detailansicht Urteil
Beschlüsse einer Vertreter-Eigentümerversammlung nicht nichtig, nur anfechtbar (sehr str.)
AG Kaufbeuren, AZ: 5 C 34/21 WEG, 09.09.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hannover, AZ: 407 C 3835/21, 22.10.2021
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2510/20, 28.01.2021
-
AG Bad Schwalbach, AZ: 3 C 268/20, 26.10.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
-
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Corona COVID19 Covid-19 Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank DohrmanN Bottrop nichtigkeit Einmannversammlung
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Sondereigentum Protokoll Garage Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Verwalter Verwaltungsbeirat Abmahnung Teilungserklärung Makler Mietminderung Schimmel Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Kurioses Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Miete Beirat Kündigung Einstimmigkeit Wurzeln Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Abschleppen Veränderung Arzthaftung Telefonwerbung Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Tierhaltung Treppenlift Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
O tempora o mores.
Das Gericht hat die laufenden Gesetze und Verordnungen anzuwenden und nicht diese durch eigene zu ersetzen, nur weil es das Gericht für opportun erachtet. Der Gesetz- und Verordnungsgeber wird schon seine Gründe für diese Regelungen gehabt haben. Die Aushebelung von Gesetzen ist dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorbehalten, nicht dem AG Kaufbeuren.
Es bestand auch kein Bedarf für dieses obiter dictum des AG Kaufbeuren. Artikel 2 § 6 Absatz 1 des COMVG hatte den Verwaltern für den Zeitraum der Versammlungsbeschränkungen Notbefugnisse zuerkannt.