Detailansicht Urteil
Eigentum an einer auf einem fremden Grundstück aufgestellten Bronzeskulptur
OLG Zweibrücken, AZ: 4 U 57/15, 01.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Berlin I, AZ: 55 S 48/17, 18.09.2018
-
OLG Schleswig, AZ: 2 Wx 12/16, 19.04.2016
-
KG Berlin, AZ: 1 W 759/15, 23.07.2015
-
LG Dortmund, AZ: 11 S 148/10, 10.03.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 245/55, 21.12.1956
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Grundstück Grenze Grundbuch Sockel Boden fest verbunden vorübergehend wesentlicher Bestandteil vorübergehender Zweck Schadensersatz verloren veräußert gutgläubiger Erwerb abhanden gekommen
Ähnliche Urteile
- Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Haltung eines Wickelbärens
- Zulässigkeit der Beschränkung des Musizierens in der WEG-Hausordnung
- Schadensersatzklage des Leasingnehmers nach Verkehrsunfall mit dem Leasingfahrzeug: Ein Fall für die dolo-agit-Einrede?
- Objektive Verhinderung der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Sache als Eigentumsverletzung
- Eigentumsverletzung durch die Blockade einer Straßenbahnschiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Arzthaftung Beirat Abschleppen Veränderung Kurioses Organisationsbeschluss Miete Sondereigentum Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Verwalter Teilungserklärung Kündigung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Abmahnung Anfechtungsklage Garage Wurzeln Mietminderung Nachbarrecht Schimmel Wirtschaftsplan Telefonwerbung Protokoll Makler Einstimmigkeit Treppenlift Beschluss Tierhaltung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
