Detailansicht Urteil
Unterlagen eingeholter Angebote müssen vor der Versammlung rechtzeitig bekannt gegeben werden; §§ 18, 19 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 35/22, 04.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dinslaken, AZ: 35 C 3/20, 23.07.2020
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 9/20, 15.05.2020
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 110/19, 24.01.2020
-
AG Augsburg, AZ: 31 C 1980/15, 17.02.2016
-
LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Beschluss Schimmel Mietminderung Beirat Verwalter Kündigung Wurzeln Abschleppen Gemeinschaftseigentum Abmahnung Tierhaltung Sondereigentum Teilungserklärung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Miete Wirtschaftsplan Garage Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Kurioses Makler Treppenlift Telefonwerbung Nachbarrecht Arzthaftung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Veränderung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!