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Streitwert der Einziehungsklage nach § 18 WEG richtet sich nach dem Verkehrswert der Wohnung; § 68 GKG
LG Essen, AZ: 13 T 19/05, 29.04.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Abmeierungsklage
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