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Keine einstweilige Verfügung bei Doppelvermietung?
LG Wiesbaden, AZ: 12 O 57/21, 11.11.2021
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Keywords: Es gilt nicht der Grundsatz der Priorität des Mietvertragsschlusses für die Frage, an wen der Vermieter die Mietsache zu übergeben hat. Der Vermieter kann und darf selbst entscheiden, welchen Vertrag er erfüllt und an welchen Mieter er ggf. Schadensersatz leistet.
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