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Schadensersatzanspruch des nichtehelichen Lebensgefährten des Mieters bei Doppelvermietung einer Wohnung
LG Berlin I, AZ: 63 S 127/13, 27.09.2013
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Im Falle der Doppelvermietung kann nicht nur Mieter selbst Ersatz nach § 536a Abs. 1 2. Alt. BGB verlangen, sondern bei gegebener Leistungsnähe und für den Vermieter erkennbarem Einbeziehungsinteresse auch der nichteheliche Lebensgefährte des Mieters.

§ 284 BGB ist im Rahmen des § 536a Abs. 1 BGB anwendbar.

Aufwendungsersatz für frustrierte Aufwendungen (hier: Rücktrittskosten für eine Einbauküche) und Schadensersatz (hier: Kosten für die Anmietung einer weiteren Wohnung zusätzlich zur vom Mieter vor Anmietung der doppelt vermieteten Wohnung bewohnten Mietwohnung) schließen sich nicht gegenseitig aus, sofern mit ihnen nicht der identische Vermögensnachteil kompensiert wird.

Zum - verneinten - Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des geschädigten Mieters gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB bei Begleichung von Forderungen Dritter (hier: 25% Storno auf eine nach Mietvertragsabschluss bestellte Maßeinbauküche) und bei der Anmietung einer Ersatzwohnung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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