Detailansicht Urteil
Beschlussfassung, einen Mehrheitsbeschluss per Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 S. 2 WEG mit einfacher Mehrheit zu beschließen, ist nicht isoliert anfechtbar
AG Köln, AZ: 202 C 38/21, 30.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 39/21 WEG, 02.09.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 27/21, 26.07.2022
-
AG Bochum, AZ: 94 C 2/22, 14.07.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 263/20, 19.03.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Protokoll Mietminderung Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Treppenlift Nachbarrecht Miete Kurioses Teilungserklärung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Schimmel Abschleppen Kündigung Beschluss Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Garage Makler Wohnungseigentümer Arzthaftung Verwalter Gegenabmahnung Telefonwerbung Abmahnung Veränderung Einstimmigkeit Beirat Anfechtungsklage Wurzeln Verwaltungsbeirat Sondereigentum Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!