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Sondernutzungsrecht begründet keine Klagebefugnis vor den Verwaltungsgerichten aus dem Gemeinschaftseigentum; §§ 9a WEG; 42, 43 VwGO
VG Frankfurt (Oder), AZ: 5 K 1122/19, 20.06.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Vergemeinschaftung gekorene geborene Ausübungsbefugnis
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