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Schadensersatz wegen falscher Beantwortung der Anamnese
OLG Nürnberg, AZ: 4 U 20/22, 15.02.2023
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Eine schadensursächliche Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag kann darin bestehen, dass ein Patient bei einer MRT-Untersuchung trotz entsprechender Warnhinweise und Fragen nicht auf eine Orthese aus Metall hinweist und diese bei der Untersuchung vom Magneten des MRT angezogen wird.

Die Haftung eines Patienten kann bei der Abwägung nach § 254 BGB aber vollständig zurücktreten, wenn auf Seiten des Arztes ein besonders gravierendes schadensursächliches Mitverschulden vorliegt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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