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Pflicht zur Rechnungslegung des Verwalters einer WEG/ Verfahrensstandschaft eines Wohnungseigentümers; §§ 259, 260, 666, 675 BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 121/12, 25.03.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter Wohnungsverwalter Kündigung Eigentümer Beschluss Ermächtigung einzelner Vorverwalter Auskunft Rechnungslegung pflicht Eigentümergemeinschaft Prozeßstandschaft Belege Ermächtigungsbeschluss Ermächtigungsbeschluß Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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