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Nicht im Grundbuch eingetragene Ehefrau eines Wohnungseigentümers darf nicht an einer Eigentümerversammlung teilnehmen; § 24 WEG
LG Aurich, AZ: 1 S 83/21 WEG, 03.01.2024
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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