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Verstoß gegen Ladungsfrist führt auch ohne Kausalität zur Anfechtung der Beschlüsse; §§ 16 Abs. 2, 22, 23 WEG
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 539 C 16/19, 29.01.2020
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1. Schon der eklatante Verstoß gegen die Ladungsfrist führt nach der Relevanztheorie zur Ungültigerklärung der nicht fristgerecht angekündigten Beschlüsse.

Eine mögliche Kausalität für die Beschlussfassung liegt bereits dann vor, wenn aufgrund von Diskussionsbeiträgen nicht ausgeschlossen werden kann, dass noch Änderungen am Beschlussantrag - mögen sie auch marginal sein - erfolgt wären.

2. § 16 Absatz 6 WEG regelt nicht, dass die ohne Vorbehalt zustimmenden Wohnungseigentümer auch von den Kosten freigestellt werden. Nach dem Gesetzeswortlaut ist nur derjenige Wohnungseigentümer, der einer Maßnahme nach § 22 Absatz 1 WEG nicht zugestimmt hat, auch nicht verpflichtet, die Kosten, die durch eine solche Maßnahme verursacht sind zu tragen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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