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Kautionsrückzahlungsanspruch der Mietererben
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 15 C 59/20, 24.11.2020
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- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Kündigung wegen Mietrückstände (hier 2 Monate) kann treuwidrig sein, §§ 543, 546, 372, 242 BGB
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
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