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Balkonverglasung als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 22 Abs. 1 WEG; 559 Abs. 1 BGB
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 220/10, 26.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche Veränderung Anfechtung Anfechtungsklage Balkon WIntergarten Loggia Loggien Fenster Einbau neu Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verglasung Balkonverglasung optische Beeinträchtigung architektonische Gesamtbild
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