Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Zur Befangenheit eines Richters und zur zulässigen Doppelvertretung eines Rechtsanwaltes im WEG-Anfechtungsverfahren; §§ 46 WEG, 134 BGB; 46 ZPO
LG Dortmund, AZ: 11 T 56/14, 08.08.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Mandatsverhältnis ist nicht nichtig, wenn ein Rechtsanwalt in einem Anfechtungsverfahren zunächst nur einen Wohnungseigentümer auf Klägerseite vertritt und später das Mandat auf einen weiteren, zunächst formal beklagten Wohnungseigentümer erweiterert wird.

Auch wird hierdurch die ordnungsgemäß erteilte Vollmacht nicht berührt.

Auch wenn die zuständigen Strafgerichte und die zuständige
Rechtsanwaltskammer bzgl. eines möglichen Parteiverrats abschließend den gegensätzlichen Rechtsstandpunkt eingenommen haben, dürfte die Rechtsauffassung des abgelehnten Richters unter rein akademischen Gesichtspunkten (!!!) nicht unvertretbar geworden sein.

Allerdings weist die Kammer darauf hin, dass es nach Vorliegen der vorgenannten Entscheidungen des Amtsgerichts Bottrop, des Landgerichts Essen und der Rechtsanwaltskammer Hamm nun unter prozessualen Gesichtspunkten (???) für die Zukunft nicht mehr zu rechtfertigen sein dürfte, unter Beharrung auf einer eigenen abweichenden Meinung den Klägern die Prozessvertretung durch den von ihnen gewählten Rechtsanwalt zu versagen.
Mittlerweile hat das LG Dortmund in seinem Beschluss als "vierte Instanz" die abwegigen Rechtsauffassungen eines auf seine Unkenntnis beharrenden Richter gerügt.

Den Befangenheitsantrag mit dem Argument, die Ansichten des für befangen erklärten Richters seien prozessual nicht zu rechtfertigen, akademisch aber nicht unvertretbar, abzulehnen, sind mit der ZPO kaum noch in Einklang zu bringen und lassen sich wohl nur noch mit der in unserer Rechtsordnung noch nicht anerkannten Krähentheorie erklären.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parteiverrat Rechtsanwalt Frank Dohrmann Anfechtungsverfahren Nebenintervenient streitverkündeter Bottrop Parteiverrat mehrere Mandanten vertreten rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Oberstaatsanwältin Milk Staatsanwaltschaft Essen Anfechtungsprozess Strafrecht Rückwirkungsverbot Rechtsstaat Verbotsirrtum Rechtsanwalt Vertretung Parteiverat Parteiverrat rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mandatsverhältnis pflichtwidrigkeit pflichtigwidriges dienen widerstreitende interessen prozessgegnerschaft materieller interssenskonflikt Interessenkonflikt BVERFG Bundesverfassungsgericht vollmacht Nichtigkeit