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Eigentümergemeinschaft darf dem Verwalter in einem Anfechtungsprozess keine Weisung erteilen, auch nicht durch Beschluss; § 21 Abs. 4 WEG
AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 17/15, 11.09.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Passivprozessführung Passivprozess Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Vertretung
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Demzufolge ist es richtig, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft keine Weisung an den Verwalter erteilen darf, insbesondere auch nicht über die Einlegung von Rechtsmitteln beschließen darf. Dies ist alleine Aufgabe eines jeden einzelnen Wohnungseigentümers, welcher rechtzeitig intervenieren muss, wenn er mit einem Rechtsmittel oder einer Vertretung durch einen vom Verwalter bestellten Rechtsanwalt nicht einverstanden ist.