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Wirtschaftsplan muss in schriftlicher Form vorliegen/ Korrektur der Jahresabrechnung kann nicht beschlossen werden/ Keine Duldung von Versorgungsleitungen für das Nachbargrundstück; §§ 21, 22, 28 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 25/16, 26.01.2017
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Keywords: Versorgungsleitung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Abfechtungsklage Beschlussanfechtung
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