Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wohnungseigentümer können Hundehaltung/Tierhaltung einer Genehmigungspflicht unterziehen; § 21 WEG
AG Bonn, AZ: 27 C 95/18, 10.01.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Es genügt, wenn in der Einladung zur Eigentümerversammlung eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands erfolgt. Es muss nicht jeder Beschlussgegenstand im Einzelnen erläutert und begründet werden. Die beabsichtigten Beschlüsse müssen nicht vorformuliert werden.

Es entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich der Haustierhaltung mehrheitlich beschließt, eine Genehmigungspflicht für die Tierhaltung bzw. hier für Hundehaltung zu beschließen.

Dabei steht den Wohnungseigentümern ein nicht unerheblicher Ermessensspielraum zu. Die Genehmigungspflicht darf zwar nicht zu einer Umgehung des Verbots der Tierhaltung führen.

Wenn der Beschluss die Gründe nicht regelt, aus denen eine Zustimmung versagt werden darf, ist eine Zustimmung zur Weigerung nur aus sachlichen, im Rahmen einer Interessenabwägung gerechtfertigten Gründen zulässig.


mitgeteilt durch Immobilien Dittmann KG, Bonn
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop