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Tagesordnungspunkt "Aussprache der Wohnungseigentümer" rechtfertigt keine Beschlussfassung; §§ 23, 24 WEG
AG Potsdam, AZ: 31 C 44/18, 14.02.2018
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Beschlüsse, die gefasst werden sollen, müssen im Rahmen der Einladung ausreichend bezeichnet werden.

Wurde in der Einladung zu einem Tagesordnungspunkt eine allgemeine Aussprache angekündigt, können zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse gefasst werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Einlasung ankündigung Beschlussfassung rechtsanwalt Frank Dohrmann Eigentümerversammlung bottrop