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Unterlassungsanspruch einer zweckwidrigen Nutzung kann nach Mieterwechsel rechtsmissbräuchlich sein; §§ 21, 22 WEG, 1004, 242 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 246/18, 08.03.2019
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 18/13, 25.06.2014
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Auch der Hinweis auf einzelfallbezogene "Abgrenzungen", wie der BGH seine im Nachhinein nicht mehr vertretbaren Rechtsauffassungen gerne verkauft, macht das ständige Zurückrudern eigener Entscheidungen nicht gerade verständlicher.