Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Stromangebot eines Versorgungsunternehmens richtet sich an den Mieter und nicht an den Hauseigentümer
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 165/18, 27.11.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wer einen Mietvertrag abschließt, hat mit der Einräumung der Nutzungsbefugnis typischerweise auch die tatsächliche Sachherrschaft über die gemieteten Räume und die darin vorhandenen Versorgungsanschlüsse.

Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Strom gast Abrechnung Betriebskosten Mehrfamilienhaus Rechnung Vermieter Mietvertrag Zähler messen