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Gewerbemietrecht: KG Berlin bejaht eine Vertragsanpassung wegen Corona-Pandemie, § 313 BGB - es muss keine Existenzbedrohung des Mieters festgestellt werden
KG Berlin, AZ: 8 U 1099/20, 01.04.2021
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Keywords: Existenz Gewerbe staatliche Anordnung Geschäftsschließung Corona Pandemie Sars cov 2 Virus Gewerbe Handel Verkäufer miete Mietvertrag zahlen Pflicht aussetzen verweigern anpassen des Vertrages Sachmangel mindern aufschieben stunden Mietminderung Lockdown Objektbezug
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