Detailansicht Urteil
Kein Schadenersatz für entgangene Gebrauchsvorteile eines Pelzmantels; § 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 131/73, 28.02.1980
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 98/12, 24.01.2013
-
OLG Köln, AZ: 5 U 85/01, 23.01.2002
-
BVerfG Karlsruhe, AZ: 1 BvR 39/93, 05.02.1993
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 315/80, 15.12.1982
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 183/79, 28.02.1980
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Sache gegenstand vorenthalten nicht brauchbar gebrauchter nutzen können nutzbar immaterieller Schaden messbar fühlbar
Ähnliche Urteile
- Zur Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers nach Übertragung des Winterdienstes auf einen Dritten; §§ 823, 840 BGB
- Wohnungseigentümergemeinschaft haftet grds. nicht für Pflichtverletzungen eines beauftragten Winterdienstes; § 823 BGB
- Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung: fehlerhafte Aufklärung?
- "DIE KOHL-PROTOKOLLE" - Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts?
- Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über Behandlungsalternativen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Jahresabrechnung Makler Eigentümerversammlung Abmahnung Sondereigentum Verwalter Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Veränderung Beschluss Kündigung Anfechtungsklage Treppenlift Wurzeln Kurioses Mietminderung Garage Abschleppen Nachbarrecht Arzthaftung Organisationsbeschluss Tierhaltung Teilungserklärung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung/ Nutzungsentschädigung Protokoll Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Schimmel Beirat Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!