Detailansicht Urteil
Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 122/21, 15.03.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Berlin, AZ: 13 Sa 1608/20, 08.10.2021
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZN 724/20, 12.01.2021
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZN 82/20, 10.12.2020
-
ArbG Düsseldorf, AZ: 14 Ca 5613/18, 14.12.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Außerordentliche Kündigung Kündigungserklärungsfrist Elternzeit Pflicht zur Rücksichtnahme Eigentums- oder Vermögensdelikte Zulässigkeitserklärung Mutterschutz Zustimmungserfordernis
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Abmahnung Verwalter Teilungserklärung Wurzeln Mietminderung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Schimmel Jahresabrechnung Einstimmigkeit Kündigung Wirtschaftsplan Nachbarrecht Abschleppen Veränderung Sondereigentum Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Arzthaftung Protokoll Telefonwerbung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Treppenlift Kurioses Tierhaltung Beirat Miete Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Garage Eigenbedarfskündigung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!