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Ab 3.000,00 EUR Auftragsvergabe sind mindestens drei Vergleichsangebote Pflicht - Wohnungseigentümer müssen keine Angebote einholen
AG Bonn, AZ: 211 C 25/21, 13.12.2021
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Bei einer Auftragsvergabe mit einem höheren Wert als 3.000 € müssen mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt und der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden, um der Eigentümerversammlung eine angemessene und hinreichende Vergleichsbasis zur Abwägung der in Rede stehenden Arbeiten und Aufträge zu ermöglichen.

Dabei ist es nicht Aufgabe der einzelnen Miteigentümer, durch eigene Einholung von Alternativangebote aufzuzeigen, dass vorliegend möglichweise attraktivere Angebote einholbar gewesen wären.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vergleichsangebote Sanierung