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Es ist zulässig, in der Coronapandemie Eigentümerversammlungen ohne Anwesenheit der Wohnungseigentümer durchzuführen (sehr str.); § 23 WEG
LG Bremen, AZ: 4 S 239/21, 04.02.2022
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Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Alle anderen Gerichte gehen ausnahmslos davon aus, dass jedem Wohnungseigentümer das Recht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung auch in COVID19-Zeiten nicht verwehrt werden kann.