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Streit um das Vorrechts auf einem Parkplatz - Täter touchiert Opfer mit Fahrzeug
AG Villingen-Schwenningen, AZ: 6 Cs 56 Js 1599/18, 29.08.2019
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Die Erzwingung eines objektiv nicht bestehenden Parkvorrechts ist verwerflich, wenn der Fahrzeugführer mit seiner Verhaltensweise gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt, indem er den Geschädigten Gesundheitsgefahren aussetzt, die bei einer Kollision mit einem Fahrzeug entstehen können.

Bereits eine Kollision mit einem Fahrzeug durch die nur einen kurzen Druckschmerz entseht, der sofort abklingt und kein Hämatom hinterlässt, erfüllt den Gewalttatbestand einer Nötigung.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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