Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Abschleppkosten für eine Leerfahrt müssen ausnahmeweise nicht gezahlt werden; § 58 Abs 1 VwVG NRW
OVG Münster, AZ: 5 A 1687/12, 10.07.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Kosten für eine Leerfahrt sind dem vor dem eingeleiteten Abschleppvorgang erschienenen Störer ohne Weiteres zuzurechnen, wenn das Abschleppfahrzeug konkret für sein Fahrzeug angefordert worden ist.

Kosten für eine Leerfahrt dürfen jedoch ausnahmsweise dann nicht erhoben werden, wenn das Abschleppfahrzeug ohne Einbußen für eine effektive Aufgabenerfüllung auf Kosten eines anderen Pflichtigen unmittelbar anderweitig eingesetzt werden kann.?
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Abschleppwagen kosten Leerfahrt bar zahlen Geld Ordnungsamt Polizei falsch geparkt verbot gehalten Halteverbot behindern Straßenverkehr andere Autos PKW Fußgänger Straße Bürgersteig Verwaltungsakt Stonierung Unternehmen anderes umgehen anfechten Rechnung abschleppen